Die beiden Tarife aus unserer Premium Empfehlungen:
CSS flexi ZE top+ContinentaleCEZP
Einen vollständigen Vergleich der wichtigsten Tarife auf unserer Homepage
Das Abschneiden des Tarifs CSS flexi ZB ZE top im Vergleich mit anderen sehen Sie auf unserer G2M Vergleichstabelle:
Versicherungsagentur
Marco Kraus
Schragenhofstraße 35
80992 München
Telefon: 089-157 046 18
Ihr Spezialist wenn es um eine Zahnzusatzversicherung oder Zahnergänzungstarife geht.
Wir führen alle gängigen Zahnersatzversicherungs-
Tarife
Zahnversicherungen für Kinder
Für Kinder sind in der Regel Leistungen für Zahnersatz nicht notwendig. Leistungen für Kieferorthopädie werden von den gesetzlichen Kassen erbracht. Warum also braucht ein Kind eine Zahnzusatzversicherung?
Nun, es gibt hier drei Bereiche, in denen die gesetzliche Krankenversicherung auch bei der Erstattung von Leistungen für Kinder Einschränkungen vorsieht.
Kieferorthopädie
Der erste Bereich ist die Kieferorthopädie. Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können sehr schnell Summen von 4.000,--€ und mehr erreichen. Es stimmt, dass die gesetzliche Krankenversicherung hier prinzipiell die Leistungen des Kieferorthopäden erstattet, zunächst 80% des Rechnungsbetrages und nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung werden auch die restlichen 20% rückerstattet.
Allerdings gibt es hierbei 2 wesentliche Einschränkungen:
Seit 2002 wird die Behandlungsbedürftigkeit bei Kieferorthopädie in 5 sogenannte „kieferorthopädische Indikations-Gruppen (KIG) eingeteilt. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt hier nur ab dem Behandlungsbedarfsgrad 3 (KIG 3). Die Kosten für die KIG Stufen 1 und 2 dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Eine detaillierte Übersicht zu den KIG finden Sie bei www.kfo-online.de.
Die Definitionen der KIG 1 und 2 besagen, dass es sich hier um geringradige bis mäßige Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien handelt, bei denen aus ästhetischen oder medizinisch vertretbaren Gründen nur eine nicht dringliche Behandlungsbdürftigkeit besteht. Leider stimmen die Einteilungen in die KIG nicht immer mit den subjektiven Eindrücken und – was die Definition der Behandlungsbedürftigkeit angeht – auch nicht mit den objektiven Einschätzungen von Kieferorthopäden überein.
Die Stufen 3 bis 5 bedeuten: hier ist eine Behandlung notwendig und dringend erforderlich. Erstattet werden in den Stufen 3 bis 5 Behandlungen deren Beginn vor dem 18. Lebensjahr liegt.
Aber hier folgt die zweite Einschränkung, sie betrifft die Leistungen des Kieferorthopäden, diese sollten „ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein „und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Das diese Standard-behandlung nicht den Stand der Kieferorthopädie widerspiegelt, werden Sie im Gespräch mit einem Kieferorthopäden sehr schnell feststellen. Die dann empfohlene Behandlung verursacht deutlich höhere Kosten als die von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung als ausreichend betrachteten, so dass dann auch bei den KIG 3, 4 und 5 Zuzahlungen von bis zu 1000,-- € oder gar 2000,-- € von Ihnen selbst gezahlt werden müssen.
Zudem werden auch Frühbehandlungen nur bei bestimmten Diagnosen und nur für 6 Quartale erstattet.
Fissurenversiegelung
Von der gesetzlichen Krankenversicherung wird diese nur für die hinteren bleibenden Backenzähne (6er und 7er) erstattet. die Versiegelung der vorderen Backenzähne (4er und 5er) muß von Ihnen selber bezahlt werden. die Kosten sind allerdings überschaubar, sie betragen ca. 12 € je Zahn (also insgesamt ca. 96 €).
Ergänzende Zahnprophylaxe
Bei manchen Kindern besteht eine erhöhte Kariesanfälligkeit, die es notwendig macht, dass hier auch bei Kindern eine ergänzende Prophylaxe durchgeführt werden muss. leider wird diese von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet.
Lösungsmöglichkeiten
Leider erstatten nur wenige Zahnzusatzversicherungen Leistungen die die oben dargestellten Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen.
Zahnzusatzversicherungen für Kinder
Nach unseren Recherchen gibt es in Deutschland zur Zeit knapp fünf Zahnzusatzversicherungen mit vernünftigen Leistungen für Kinder.
Das sind die Tarife CSS ZB, ARAG Z100, ARAG Z70 und Tarife der Signal/Iduna. Die Leistungen der Signal/Iduna Tarife sind leider ziemlich eingeschränkt, so dass wir uns entschlossen haben Ihnen hier nur die Tarife der ARAG und der CSS näher darzustellen:
ARAG Z100/Z70 | CSS Flexi ZB | |
Kieferorthopädie KIG 1-2 (keine Leistung der GKV) | 80% / 70% | 80% |
Kieferorthopädie KIG 3-5 (nur Standardbehandlung der GKV) | keine Leistungen | 80% bis maximal 600,--€ pro Kiefer |
Fissurenversiegelung | nur an bleibenden Zähnen | hintere + vordere Backenzähne, auch an Milchzähnen |
Ergänzende Zahnprophylaxe | keine Leistungen | bei medizinischer Notwendigkeit |
Beitrag / Monat in Euro | 12,36 / 5,75 | 16,78 |
Der Tarif CSS Flexi ZB ist nicht alleine abschließbar, es müssen aus der Tariflinie flexi der CSS mindestens zwei Tarife gewählt werden. Wir empfehlen für Kinder nicht den Tarifbaustein ZETop (Zahnersatz), da Kinder sehr selten Zahnersatz benötigen und der Tarif ZB+ auch eine Option für die Nachversicherung in einen Tarif mit Zahnersatzleistung beinhaltet, sondern einen der Bausteine Heilpraktiker oder Gesundheit plus. Der Beitrag für den CSS Tarif flexi beläuft sich dann für CSS flexi ZB + Heilpraktiker auf 21,56 € bzw. für CSS flexi ZB + Gesundheit plus auf 19,50 €.
Der Baustein Heilpraktiker erstattet 80% der Kosten innerhalb eines Kalenderjahres für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen sowie verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel aus dem Bereich Naturheilverfahren bis maximal 1250,-- € Gesamtrechnungsbetrag, in den ersten 24 Monaten allerdings nur 600,-- €.
Der Baustein Gesundheit plus enthält Leistungen für alle elementaren Vorsorgeuntersuchungen (für Kinder zusätzlich U6a; U7a, U9a, U9b und J2, Früherkennung von Schwerhörigkeit bei Neugeborenen, Schielvorsorge, Glaukomvorsorge, Brain-Check), Zuzahlungen, Sehhilfen, Mehrkosten für Krankenhauswahl und Krankenschutz im Ausland.
Empfehlung
Wir empfehlen den möglichst frühzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder, da der Versicherungsschutz für bereits angeratene oder beabsichtigte Behandlungen stets ausgeschlossen ist. Zudem sind für Kieferorthopädie 8 Monate Wartezeiten zu erfüllen.
Bitte beachten Sie hier auch, dass es bei Zusatzversicherungen keine „Familienversicherung“ wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt, sondern, dass jede Person, jedes Kind einzeln versichert werden muss.
Hier können Sie den Antrag für die Zahnzusatzversicherung für Kinder der ARAG Krankenversicherung AG anfordern.
Hier können Sie den Antrag für die Zahnzusatzversicherung für Kinder der CSS Versicherung AG
Was gibt es dabei zu beachten?
Neues Paket speziell für Kinder auch mit Zahnzusatz-Baustein:
Interessant, wenn es nicht nur um die Zähne Ihrer Kinder geht: